Actiontouren - leben.lernen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an unseren Actiontouren

Durchgeführt vom gemeinnützigen Verein „Actiontouren – leben.lernen. e.V.“

1. Anmeldung & Vertragsabschluß

Den Reisen des gemeinnützigen Vereins „Actiontouren – leben.lernen“ e.V. (im folgenden: Veranstalter), der durch die ev. Kirchengemeinden Daniel, Grunewald und Lindenkirche getragen wird, kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben sind. Die Anmeldung sollte online über die Homepage www.actiontouren.de vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Diese wird durch Aktivieren des entsprechenden Auswahlfeldes in der Anmeldemaske erteilt. Nach der Anmeldung ist der Teilnehmerbeitrag auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung per e-Mail durch den Veranstalter zustande. Diese wird nach Eingang der Online-Anmeldung und der Zahlung versandt.

2. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmerbeitrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Online-Anmeldung, spätestens vor Beginn der Reise auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen. Der Veranstalter kann die Leistung verweigern, wenn der Teilnehmerbeitrag nicht fristgerecht eingezahlt wurde.

3. Leistung

Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB und die schriftliche Reisebestätigung. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichenReiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung vom Veranstalter über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen den Veranstalter.

4. Rücktritt durch den Teilnehmenden

Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Veranstalter verliert in diesen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Tritt der Teilnehmende ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Bei der Berechnung der Entschädigung ist die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen als mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

  • Rücktritt nach Anmeldung: 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr
  • Rücktritt ab 28 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • Rücktritt ab 6 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
  • bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
  • bei Abbruch der Reise nach Beginn 100% des Reisepreises.

Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Der Reisende hat die Möglichkeit, dem Veranstalter einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Dies ist z.B. möglich bei: Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg.

Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

5.1 Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprücheseitens des Kunden sind ausgeschlossen.

5.2 Ausschluss

Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht dem Veranstalter der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Der Veranstalter muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen,die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden. Minderjährige Teilnehmer müssen im Fall des Ausschlusses von einem Erziehungsberechtigten bzw, einer beauftragten Person von der Unterkunft abgeholt werden.Die Abholung geschieht auf Kosten des Teilnehmers.

6. Schadensansprüche

Durch Teilnehmer verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich durch den Teilnehmer, bzw. dessen privater Haftpflichtversicherung zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

7. Versicherung

Für jeden Teilnehmer wird durch den Veranstalter eine Unfall-und Krankenversicherung abgeschlossen. Diese Leistung ist im Reisepreis enthalten. Der Veranstalter stellt keine Reiserücktrittskostenversicherung zur Verfügung oder bietet diese an. Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.

8. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Veranstalter schriftlich geltend machen. Ansprüche des Reisenden nach den §651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

9. Rechte am Bild

Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter räumt dem Veranstalter mit Unterschrift der Anmeldung das unwiderrufliche und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur nicht-kommerziellen Verwendung von hergestellten Fotografien und Filmen in körperlicher und unkörperlicher Form zu Zwecken der Dokumentation (auch gegenüber Dritten) und Bewerbung der Angebote des Veranstalters ein. Dies schließt das Recht, das Bildmaterial auf jeden zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesbekannten Bild-, Bildton-und sonstigen multimedialen Datenträger beliebigen Formats zu übertragen, zu kopieren, und/oder sonst zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten sowie in Online-Netzwerke (z.B. Internet) einzuspeisen und Online-Nutzern zugänglich zu machen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter der Reisen: Actiontouren – leben.lernen e.V. Pfarrstr. 128, 10317 Berlin E-Mail-Adresse: verein@actiontouren.de

Stand: Januar 2017